Lizensierung von Rückenschul-Instruktor-Fortbildungen


Der Bundesverband Gesundheit e.V. zeichnet verantwortlich für die Lizensierung von Rückenschul-Instruktor-Fortbildungen in Deutschland. Die Vergabe der Rückenschul-Lizenz unterliegt einer kontrollierten Qualitätsprüfung.


Lizenzen werden ausschließlich unter den hier genannten Voraussetzungen an die Absolventen einer Rückenschul-Instruktor-Fortbildung vergeben:

  • der angebotene Kurs orientiert sich in seinen Lehrinhalten an den Vorgaben des "Leitfaden Prävention - Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung der §§20, 20a und 20b SGB V" in der jeweils aktuellsten Fassung.
  • die Teilnehmerin / der Teilnehmer muss die Prüfung der Rückenschul-Instruktor-Fortbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
  • das durchführende Weiterbildungsinstitut meldet unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen dem Bundesverband Gesundheit e.V. eine Namensliste der Prüfungsabsolventen.
  • der Bundesverband Gesundheit e.V. prüft, ob alle Voraussetzungen zur Erteilung der Rückenschul-Instruktor-Lizenz (z.B. erfüllte Anbieterqualifikation) vollumfänglich erfüllt sind.
  • die Lizenz wird vom Vorsitzenden des Bundesverband Gesundheit e.V. (im Ausnahmefall auch von einem seiner Vertreter) unterzeichnet und trägt einen Stempel des Bundesverbandes Gesundheit e.V.
  • die Gültigkeit der Lizenz wurde bisher auf einen Zeitraum von 3 Jahren begrenzt. Das Ablaufdatum war auf der Lizenz vermerkt.
  • neu erstellte Lizenzen (bis Ende 2025) sind unbegrenzt gültig und müssen demnach zukünftig nicht mehr verlängert werden.
  • es empfielt sich aus Bestandsschutzgründen bis zum Ende des Jahres 2025 einen Antrag auf Lizensierung (bzw. Re-Lizensierung - unbegrenzt gültig) zu stellen.