Lizensierung von Rückenschul-Instruktor-Fortbildungen


Der Bundesverband Gesundheit e.V. zeichnet verantwortlich für die Lizensierung von Rückenschul-Instruktor-Fortbildungen in Deutschland. Die Vergabe der Rückenschul-Lizenz unterliegt einer kontrollierten Qualitätsprüfung.


Lizenzen werden ausschließlich unter den hier genannten Voraussetzungen an die Absolventen einer Rückenschul-Instruktor-Fortbildung vergeben:

  • der angebotene Kurs orientiert sich in seinen Lehrinhalten an den Vorgaben des "Leitfaden Prävention - Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung der §§20, 20a und 20b SGB V" in der jeweils aktuellsten Fassung.
  • die Teilnehmerin / der Teilnehmer muss die Prüfung der Rückenschul-Instruktor-Fortbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
  • das durchführende Weiterbildungsinstitut meldet unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen dem Bundesverband Gesundheit e.V. eine Namensliste der Prüfungsabsolventen.
  • der Bundesverband Gesundheit e.V. prüft, ob alle Voraussetzungen zur Erteilung der Rückenschul-Instruktor-Lizenz (z.B. erfüllte Anbieterqualifikation) vollumfänglich erfüllt sind.
  • die Lizenz wird vom Vorsitzenden des Bundesverband Gesundheit e.V. (im Ausnahmefall auch von einem seiner Vertreter) unterzeichnet und trägt einen Stempel des Bundesverbandes Gesundheit e.V.
  • die Gültigkeit der Lizenz ist auf einen Zeitraum von 3 Jahren begrenzt. Das Ablaufdatum ist auf der Lizenz vermerkt.
  • nach dem Ablaufdatum ist die Rückenschul-Instruktor-Lizenz ungültig und muss beim Bundesverband Gesundheit e.V. neu beantragt werden. (siehe hierzu: "Lizenz-Verlängerung" auf dieser Webseite)