Liebe Rückenschullehrerin, lieber Rückenschullehrer,
eine Verlängerung Ihrer Rückenschullehrerlizenz ist für die ZPP nicht mehr erforderlich. Von der ZPP werden nunmehr auch abgelaufene Lizenzen akzeptiert. Falls Sie aus anderen Gründen eine Lizenzverlängerung benötigen schreiben Sie uns bitte an.
Eine Einweisung in ein Konzept bzw. die Einreichung Ihrer eigenen Stundenbilder und -inhalte sind für die Anerkennung Ihrer Kurse jedoch weiterhin erforderlich.
Im Rahmen einer Übergangsregelung können Kursleitende, die ihre Qualifikation (Berufs- oder Studienabschluss bzw. nichtformale berufliche Qualifizierung einschließlich dem Erwerb der evtl. notwendigen Kursleitererfahrung) zwischen dem 31. Dezember 2020 und dem 31. Dezember 2024 abschließen und den Antrag auf Zertifizierung noch bis 31. Dezember 2025 stellen, nach den bis 30. September 2020 geltenden Regelungen gemäß Leitfaden Prävention in der Fassung vom 1. Oktober 2018 anerkannt werden. Im Rahmen dieser Qualifikationsprüfung und Anwendung der Übergangsregelung ist die Vorlage einer Berufs- bzw. Abschlussurkunde ausreichend.
Zur Prüfpraxis: Um Nachforderungen zu vermeiden, wird von der ZPP darauf hingewiesen, dass das Ausbildungsende durch das Datum auf der Berufsurkunde bzw. dem Abschlusszeugnis definiert ist und damit den 31. Dezember 2024 nicht überschreiten darf. Anderenfalls kann die Prüfung nicht mehr im Rahmen der Übergangsregelung durchgeführt werden.
Bei Fragen zur Anerkennung Ihrer Grundausbildung wenden Sie sich bitte direkt an die ZPP. Auf der Website http://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de sind alle Informationen zusammengefasst und auch die Kontaktdaten zu finden.
Sie können sich hierzu gerne auch direkt mit der Kundenberatung der Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) in Verbindung setzen. Die Mitarbeitenden der Info-Hotline stehen Ihnen unter der Hotline 0201-5658290 montags bis donnerstags zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr und freitags zwischen 8:00 Uhr und 15:00 Uhr oder über das Kontaktformular unterstützend zur Seite.